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EINLEITUNG
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst und unterliegen in allen Fragen, die sich bei der Auslegung und Ausführung ihrer Klauseln ergeben können, den Bedingungen des französischen Rechts. Sollten die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen aus verschiedenen Gründen in eine andere Sprache übersetzt oder verfasst worden sein, so gilt im Streitfall ausschließlich der französischen Fassung der Bedingungen als verbindlich.
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Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten in Übereinstimmung mit den berufsständischen Regeln, den nationalen und internationalen Gepflogenheiten ausdrücklich und in Ermangelung einer besonderen Vereinbarung für alle Verkäufe an Baumschuler, Baumschulbesitzer, Landschaftsgärtner, Gebietskörperschaften, Erzeugerorganisationen (EO), Gruppen, Einzelhändler usw. (nachstehend „Kunden“ genannt), die über eine dem Verkäufer gleichwertige technische Kompetenz verfügen. Mit der Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Kunde die vorliegenden Verkaufsbedingungen, die in den Katalogen und/oder auf allen Geschäftsunterlagen aufgeführt sind. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen anderen vom Kunden festgelegten Bedingungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor seinen allgemeinen Einkaufsbedingungen oder den in seinen Bestellungen und anderen Geschäftsdokumenten festgelegten Klauseln, die dem Verkäufer gegenüber nicht durchsetzbar sind, es sei denn, sie werden vom Verkäufer schriftlich akzeptiert.
I – AUFTRÄGE
Jede von einem Kunden aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen oder bestätigt, wenn der Kunde innerhalb von 15 Tagen das vom Verkäufer zugesandte zusammenfassende Bestellformular zusammen mit der entsprechenden Anzahlung zurückgeschickt hat. Unterlässt der Kunde dies, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bestellung zu stornieren, wobei die Nichtbezahlung der Anzahlung nicht automatisch zur Stornierung der Bestellung führt.
Jede Stornierung eines Auftrags nach Produktionsbeginn führt ohne vorherige Ankündigung zur Verhängung einer Vertragsstrafe in Höhe der vorgesehenen Vorauszahlung.
In Anbetracht des Zufallscharakters der Produktion, der mit ihrem lebendigen Charakter zusammenhängt und von dem der Kunde weiß, dass er ihn kennt, werden angenommene oder bestätigte Aufträge so weit wie möglich ausgeführt. Sie können daher auch nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer verschoben, aufgeteilt, gekürzt oder storniert werden, wenn die Produktion nicht ausreicht oder Null beträgt.
Dies gilt auch im Falle einer behördlichen Entscheidung oder höherer Gewalt, die mit klimatischen Bedingungen, Erstickung, Wildschäden oder anderen Katastrophen wie schweren Krankheiten oder Parasitenbefall, der Unmöglichkeit eines normalen, mit der Beschaffenheit des Produkts zu vereinbarenden Transports, einem Streik oder anderen sozialen Unruhen, einem Brand, der freiwilligen Vernichtung aus legitimen, mit der Beschaffenheit des Produkts zusammenhängenden Gründen usw. zusammenhängen.
Außerdem können bestimmte Artikel zufällig zerstört werden oder zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Bestellung nicht geeignet sein, den Kunden zufrieden zu stellen. Infolgedessen behält sich der Verkäufer das Recht vor, ungeachtet der vor der Ausführung geführten Korrespondenz und ungeachtet des Datums der Registrierung der Bestellung, die Produktion gleichmäßig auf alle Kunden zu verteilen. Sofern bei der Bestellung nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden Artikel, die nicht die Qualität der gewünschten Sorte aufweisen, durch solche ersetzt, die in Qualität und Preis der Sorte am nächsten kommen.
Die Nichtlieferung von Artikeln, die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht auf Lager oder nicht verfügbar sind, begründet keinen Anspruch des Kunden auf Entschädigung.
II – PREISE
Die Preise des Verkäufers sind die Preise der am Tag der Bestellung gültigen Preisliste, es sei denn, im Bestellformular sind besondere Bedingungen festgelegt.
Die in den Bestellformularen angegebenen Preise sind Grundpreise, die bei Konjunkturschwankungen während der Verkaufssaison geändert werden können. Der Kunde wird über solche Änderungen vor der Lieferung der Waren informiert.
Die Preise des Verkäufers verstehen sich exklusive der Steuern der Produktionszentren und Lager, in denen sich die Waren des Verkäufers befinden, und werden um die am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Steuern erhöht. Jede Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes oder einer anderen gesetzlichen Steuer wird automatisch zu dem im Gesetzes- oder Verordnungstext angegebenen Zeitpunkt im Preis der Produkte und Dienstleistungen berücksichtigt.
III – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON GESCHÜTZTEN OBSTSORTEN.
Sorten, die durch einen Antrag auf ein Sortenschutzzertifikat oder einen Titel geschützt sind (nachstehend „geschützte Sorten“ genannt), werden im Katalog des Verkäufers mit dem Wort (COV)
Dem Käufer von Pflanzmaterial dieser Sorten ist es untersagt, sie zu vermehren, auch für den Eigenbedarf, oder sie an Dritte weiterzugeben oder zu verschenken, auch unentgeltlich, es sei denn, der Verkäufer hat dies vorher schriftlich genehmigt (Stecklinge, Zweige, Pfropfreiser usw.). Die Verwertung von Pflanzmaterial und die Vermarktung der Früchte dieser Sorten darf nur unter Verwendung der Sortennamen und/oder eingetragenen Warenzeichen durch Personen erfolgen, die dieses Recht entweder durch den Kauf von Sämlingen, die mit den entsprechenden Echtheitsgarantie-Etiketten versehen sind, oder durch einen Veredelungsvertrag gemäß den Sortenverwertungsverträgen erworben haben, die der Kunde gegebenenfalls vor der Anpflanzung mit dem Eigentümer der Sorten oder dessen Bevollmächtigten abschließen muss. Der Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums oder seine Rechtsnachfolger behalten sich das Recht vor, jeden Zuwiderhandelnden gegebenenfalls mit allen Mitteln ihrer Wahl wegen Verletzung ihrer Rechte zu belangen.
Der Kunde wird vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Bestellung schriftlich darüber informiert, dass bestimmte Vereinbarungen und Vorschriften dem Verkäufer den Export einiger der in seinem Katalog enthaltenen Sorten in bestimmte Länder verbieten.
IV – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Verkäufe gelten als abgeschlossen und zahlbar zum Zeitpunkt der Abholung der Waren aus dem Lager des Verkäufers.
Die Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Zahlung hat am Sitz des Verkäufers zu erfolgen. Bei Zahlung vor dem Fälligkeitstag wird kein Skonto gewährt.
Wird eine einzige Rechnung oder ein einziger Wechsel nicht am vereinbarten Fälligkeitstag bezahlt, so werden alle noch nicht fälligen Rechnungen oder Wechsel für alle gelieferten oder in Arbeit befindlichen Aufträge von Rechts wegen und ohne vorherige Ankündigung fällig. Die gütliche oder gerichtliche Liquidation des Schuldners, die Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder sein Tod haben die sofortige Zahlung der geschuldeten Zins- und Tilgungsbeträge zur Folge.
Gemäß den Bestimmungen der Artikel L441-10 bis L441-16 des französischen Handelsgesetzbuchs werden Verzugszinsen an dem Tag fällig, der auf das in der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum folgt, wenn die geschuldeten Beträge nach diesem Datum gezahlt werden.
Der Zinssatz für diese Verzugszinsen entspricht dem durchschnittlichen effektiven Zinssatz, den die Kreditinstitute im vorangegangenen Kalenderquartal für Überziehungskredite an Unternehmen berechnet haben, zuzüglich 2,5 Prozentpunkte, wobei dieser Zinssatz nicht weniger als das Dreifache (3) des gesetzlichen Zinssatzes betragen darf. Diese Vertragsstrafen sind fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Der säumige Schuldner ist außerdem verpflichtet, ohne vorherige Mahnung eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten und die Verwaltung des unbezahlten Betrags in Höhe von vierzig (40) Euro zu zahlen. Sind die Inkassokosten und insbesondere die durch das Inkassoverfahren entstandenen Rechtskosten höher als diese Entschädigung, so ist der Verkäufer berechtigt, eine zusätzliche Entschädigung auf der Grundlage eines Nachweises zu erhalten.
Darüber hinaus wird ohne vorherige Inverzugsetzung eine Strafklausel in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) auf den unbezahlten Betrag und die noch fälligen Beträge als pauschale Entschädigung für den erlittenen Schaden angewendet.
Im Falle der Zahlung durch Wechsel muss deren Annahme durch den Kunden bei Erhalt der Rechnung erfolgen. Diese Annahme hat nicht zur Folge, dass von den oben genannten Zahlungsbedingungen hinsichtlich der Zahlung von Säumniszuschlägen abgewichen wird.
Die Verweigerung der Annahme von Wechseln nach Lieferung der Ware hat zur Folge, dass der Kunde die Kosten und Prämien in bar zu zahlen hat.
Die Preise sind in der Währung des Verkäufers, d.h. in Euro, festgelegt und zahlbar.
V – LIEFERUNG
Lieferbedingungen – Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Produktionsstätten und Lagern, in denen sich die Waren des Verkäufers befinden, unverpackt, auf Lastkraftwagen, Waggons oder Containern. Die Kosten für die Verpackung (Kartons, Paletten usw.) und die Hauszustellung gehen zu Lasten des Kunden. Sie werden zusätzlich zu den Waren in Rechnung gestellt, wenn der Verkäufer sie im Namen des Kunden vorstrecken muss.
Die Verpackung wird, außer in Ausnahmefällen, nicht zurückgenommen. In den in Rechnung gestellten Preisen sind die Kosten für Arbeit und Material enthalten. Die Gartenbauprodukte gelten in den Verpackungsgeschäften des Verkäufers gemäß den Gepflogenheiten und dem Gesetz als zugelassen. Sie reisen auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch wenn sie frachtfrei versandt werden.
Daraus folgt, dass nur der Empfänger befugt ist, bei Problemen oder Verzögerungen, die bei der Einfuhr der Waren in sein Land auftreten können, bei Überschreitung der Lieferfristen, bei Beschädigung von Paketen oder Waren, eine Beschwerde bei den zuständigen Spediteuren oder bei einer Verwaltungs- oder Regierungsbehörde einzureichen. Der Kunde ist unter keinen Umständen von der Verpflichtung entbunden, dem Verkäufer die Ware zu bezahlen.
Liefertermin – Der Versand erfolgt je nach Auftragseingang und Witterungsbedingungen. Die Angaben zu den Lieferfristen sind nur Richtwerte, und eine Lieferverweigerung aufgrund einer verfrühten oder verspäteten Lieferung ist nicht zulässig, vorausgesetzt, dass die besagte Lieferung innerhalb des normalen Pflanzzeitraums erfolgt oder, falls sie außerhalb des normalen Pflanzzeitraums erfolgt, dass die betreffende Verspätung oder verfrühte Lieferung die Wiederaufnahme der Pflanzung der gelieferten Waren nicht gefährden kann. Etwaige Verspätungen berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung des Verkaufs, zur Ablehnung der Ware oder zum automatischen Abzug von Rabatten oder Vertragsstrafen.
VI – REKLAMATIONEN
Jede Reklamation, die das äußere Erscheinungsbild der Pflanzen und ihre Menge betrifft, muss innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe der Ware an den Kunden erfolgen.
Jede Beanstandung wegen Nichtrückgabe der Ware muss innerhalb der normalen Rückgabefrist nach der Übergabe der Ware erfolgen und darf zwei Monate ab dem ersten Frühlingstag nach der Übergabe nicht überschreiten.
Jede Beanstandung der Sortenechtheit muss innerhalb der normalen Kontrollfristen nach dem Datum der Übergabe der Ware an den Kunden erfolgen und darf einen Zeitraum von zwei (2) Jahren für Apfelbäume und drei (3) Jahren für Birnbäume und Steinobst, gerechnet ab dem Datum der Übergabe, nicht überschreiten.
Jede ordnungsgemäß begründete Beanstandung ist dem Verkäufer innerhalb der vorgenannten Fristen per Einschreiben mit Rückschein zuzusenden.
VII – RECHTSMITTEL GEGEN BEFÖRDERER
IN JEDEM FALL REIST DIE WARE AUF RISIKO DES KUNDEN. DER KUNDE IST ALLEINIGER URHEBER UND VERANTWORTLICHER FÜR ALLE REKLAMATIONEN BEI DER ANKUNFT.
Bei der Abholung der Ware aus dem Lager des Verkäufers, während des Transports, beim Empfang und bei der Verwendung der Ware muss der Kunde sofort eine angemessene Pflege der Pflanzen vornehmen, insbesondere bei einer Ankunft bei sehr heißem oder sehr kaltem Wetter. Im letzteren Fall muss die Ware in einen temperierten Raum gebracht werden, in dem sie langsam und ohne Schaden auftauen kann. Da es sich bei Frost um höhere Gewalt handelt, haftet der Beförderer für die von ihm verursachten Schäden nur, wenn die gesetzlichen Transportfristen überschritten werden.
Bei Überschreitung der Transportfristen hat der Empfänger eine Frist von 3 Tagen (Feiertage nicht mitgerechnet), um den betreffenden Beförderer außergerichtlich oder per Einschreiben zu benachrichtigen.
Versicherung: Da der Kunde alle Risiken der Waren, insbesondere die mit dem Transport verbundenen Risiken, trägt, ist es seine Aufgabe, die erforderlichen Versicherungen abzuschließen. Sind die Güter versichert, muss der Empfänger im Schadensfall die Bestimmungen der Versicherungspolice strikt einhalten.
VIII – GARANTIEN
Der Verkäufer garantiert dem Kunden zum Zeitpunkt der Abholung aus seinen Lagern die Lieferung gesunder, einwandfreier und handelsüblicher Waren nach dem Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Herstellung.
Das Verhalten des gelieferten Produkts hängt weitgehend ab (i) von der Sorgfalt, die der Kunde bei der Abholung aus seinen Lagern, während des Transports und bei der Ankunft walten lässt, (ii) von Faktoren, die sich nur schwer oder gar nicht abschätzen oder vorhersagen lassen, die vom Verkäufer nicht kontrolliert werden können und die je nach Region, Land, Umwelt und agronomischen und atmosphärischen Bedingungen variieren können, (iii) von den Anbautechniken und -verfahren, so dass der Verkäufer auch nach Ratschlägen und Vorschlägen keine Garantie für das Gedeihen oder die Entwicklung und keine Garantie für die Ernte geben kann, wobei die erzielten Ergebnisse nicht ausschließlich von der Qualität der gelieferten Produkte abhängen.
Der Verkäufer kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus dem Transport, den Zoll- oder Verwaltungsformalitäten bei der Einreise ins Ausland, den vom Verkäufer oder den Vertretern der Behörden der betreffenden Länder vor oder während der Lieferung durchgeführten gesetzlichen und obligatorischen Behandlungen, den nach der Lieferung durchgeführten Behandlungen und Anbaumaßnahmen oder den Problemen ergeben, die nach der Abholung der Ware durch den Kunden im Lager des Verkäufers auftreten können.
Der Verkäufer, der Lizenzgeber und der Züchter haften, aus welchem Grund auch immer, nicht für alle Sorten, die als tolerant gegenüber Krankheiten, Bakterien, Insekten oder anderen äußeren Angriffen gelten, und insbesondere nicht für alle Sorten, die als resistent gegen Schorf gelten (Resistenz gegenüber die Haupftschorfstämme, die das Vf-Gen trägt), falls diese Toleranzen und Resistenzen umgangen werden.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Auswahl getroffen wurden, kann der Verkäufer nicht für die genetische und gesundheitliche Instabilität der Pflanzen und/oder die Unvorhersehbarkeit der Pflanzensorten und ihrer Mutationen verantwortlich gemacht werden, die sich auf die vom Kunden vermarkteten Waren oder Produkte auswirken können.
Falls der Kunde die vom Verkäufer gelieferten Waren verarbeitet, haftet der Verkäufer, aus welchem Grund auch immer, weder für die Verarbeitung der Waren durch den Kunden noch für die Lieferung und Verwendung des Produkts durch irgendeine Person, die sich aus dieser Verarbeitung ergibt. Der Kunde verzichtet auch darauf, den Verkäufer im Falle von Problemen, die auf dieser Ebene auftreten können, zur Verantwortung zu ziehen.
In Bezug auf Unterlagensorten im Allgemeinen und im Besonderen, für die der Verkäufer nach dem Stand der technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht in der Lage ist, über ausreichende Erfahrungen aus dem großflächigen Anbau in Obstplantagen zu verfügen, unabhängig davon, ob sie als Einzelpflanze oder veredelt verkauft werden, und in Anbetracht der Tatsache, dass das Verhalten des gelieferten Produkts in hohem Maße (i) von Faktoren abhängt, die schwer oder gar nicht abzuschätzen oder vorherzusagen sind und die vom Verkäufer nicht kontrolliert werden können und die je nach Region, Land, Umwelt und Agrarbereich unterschiedlich sein können, (ii) von Anbautechniken und -verfahren abhängt, kann der Verkäufer dem Kunden während des gesamten Lebenszyklus des Produkts keine Garantie dafür geben, dass die Entwicklung oder die Ernte der besagten Unterlage oder des Baums auf dieser Unterlagek den berechtigten Erwartungen des Kunden entspricht, selbst wenn er Ratschläge und Vorschläge unterbreitet hat, da die erzielten Ergebnisse nicht allein von der Qualität der gelieferten Produkte abhängen.
In Anbetracht der Art der verkauften Produkte übersteigt die Haftung des Verkäufers im Falle eines nachgewiesenen Fehlers seinerseits in keinem Fall, insbesondere im Falle einer Vermischung, den Gesamtbetrag der gelieferten Lieferung, einschließlich der gerechtfertigten Kosten für die Rücksendung der Waren. Als Entschädigung verpflichtet sich der Verkäufer, den Artikel in der gelieferten Qualität zu ersetzen oder den Betrag der Lieferung zurückzuerstatten, sofern der Kunde die Zahlung geleistet hat, unter Ausschluss von jeglichem Schadenersatz und anderen Entschädigungen.
IX – GEISTIGES EIGENTUM
Der Kunde kann verpflichtet sein, Sorten zu verwenden, die durch Marken und/oder Sortenschutztitel geschützt sind.
Der Kunde erkennt an, dass er kein Recht an diesen Marken und/oder Sortenschutztiteln hat und verpflichtet sich, sie nicht zu verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Verkäufer jede ihm bekannte Verletzung der Rechte des Verkäufers (insbesondere Nachahmung und unlauterer Wettbewerb) unverzüglich mitzuteilen und alle erforderliche Unterstützung zu leisten, um diese Verletzung zu beenden.
Ferner sind Mutationen der geschützten Sorten unverzüglich ihrem Inhaber oder Anspruchsberechtigten mitzuteilen und dürfen nicht ohne Zustimmung des Inhabers der Ursprungssorte oder ihres Anspruchsberechtigten verwendet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel wird der Betreiber als Rechtsverletzer betrachtet.
X – EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSELN
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde den vollen Preis für Haupt- und Nebenleistungen tatsächlich bezahlt hat. Die Übergabe von Wechseln oder Wertpapieren, die eine Zahlungsverpflichtung begründen, gilt in diesem Zusammenhang nicht als Zahlung im Sinne dieser Bestimmung.
Der Kunde ist, sofern er kein Baumpfleger ist, berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen, es sei denn, es handelt sich um Produkte, die Gegenstand von Probeverträgen, Nichtvermehrungsverträgen oder Sondervereinbarungen sind. Er darf sie jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Weiterveräußerung der Ware an einen Dritterwerber hat ipso facto die Abtretung aller aus dieser Weiterveräußerung entstehenden Forderungen durch den Kunden an den Verkäufer an den Dritterwerber zur Folge. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung erlischt automatisch im Falle der Abtretung der Forderung durch den Kunden.
Der Kunde ist auch berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten. Für diesen Fall überträgt der Kunde bereits jetzt zur Sicherung der Rechte des Verkäufers aus Absatz 1 das Eigentum an der durch die Verarbeitung entstandenen Sache auf den Verkäufer. Wird die gelieferte Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis seiner Rechte. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Ware ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Diese Eigentumsvorbehaltsklausel verhindert nicht den Übergang der Risiken des Verlusts oder der Verschlechterung der verkauften Waren sowie der Schäden, die sie verursachen können, auf den Kunden.
XI-VERTRAULICHKEIT, DATENVERARBEITUNG UND FREIHEITEN
Die vom Käufer an den Verkäufer übermittelten Informationen sind ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt und dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden.
Der Käufer hat gemäß Artikel 34 des geänderten französischen Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 das Recht auf Zugang, Änderung und Berichtigung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Um dieses Recht auszuüben, kann er ein Schreiben mit Empfangsbestätigung und Identitätsnachweis an CIL DALIVAL, 75 avenue Jean Joxé, BP 90503, 49105 ANGERS Cedex senden.
XII – GERICHTSSTAND
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Personen, die die Eigenschaft eines Gewerbetreibenden haben, sind nur die Gerichte des Sitzes der Niederlassung des Verkäufers zuständig, selbst bei Einforderung einer Garantie oder bei mehreren Beklagten, nämlich das Handelsgericht von SOISSONS, das nach französischem Recht entscheidet. Sollte eine der Klauseln der vorliegenden Verkaufsbedingungen aus welchem Grund auch immer aufgehoben werden, bleiben die anderen Klauseln in Kraft und müssen vom Kunden eingehalten werden.
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