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« DIE ZERTIFIZIERUNG VON OBSTPFLANZEN » | |
Das Vermarktung von Obstpflanzen innerhalb der Europäischen Union unterliegt mehreren Verordnungen:
➢ die Pflanzenschutzverordnung,
➢ die Pflanzenvermarktungsrichtlinie
Eine Obstpflanze kann die Baumschule nur dann verlassen, um an Kunden in der Europäischen Union geliefert zu werden, wenn sie von einem Pflanzenpass (PP) begleitet ist, der die Pflanzen begleiten muss. In der Praxis findet sich dieser PP bei veredelten Obstpflanzen auf dem Etikett des Bündels oder der einzelnen Pflanze.
Die Elemente des Pflanzenpasses:
Der PP wird seit 2019 EU-weit durch die Pflanzenschutzverordnung geregelt. Diese Verordnung teilt Krankheiten und Schädlinge in verschiedene Kategorien ein, darunter Quarantäneschädlinge (QS) und regulierte Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQS).
Zum Beispiel wird Pflaumenpocken als RNQS und Xylella als QS eingestuft. Die Pflanzenschutzverordnung regelt die Beobachtungen und Analysen von Krankheiten, die visuell oder in für die verschiedenen Krankheiten zugelassenen Labors durchgeführt werden können.
Die Kontrollen werden während des gesamten Produktionszyklus der Pflanze durchgeführt.
Seit 2021 ist die CTIFL die zuständige Behörde für alle französischen Baumschulen, die an der Zertifizierung von Obstpflanzen beteiligt sind, sowohl für zertifiziertes als auch für CAC-Material.
Die Pflanzenschutzverordnung wird von einer Verordnung über die Vermarktung von Pflanzenmaterial begleitet, die vorschreibt, dass Pflanzmaterial CAC oder zertifiziert sein müssen, um in der EU in Verkehr gebracht werden zu können.
Die gemeinschaftliche Konformität in der Landwirtschaft (Conformité Agricole Communautaire = CAC) ist der Mindeststandard. CAC- Pflanzen stammen aus einem Betrieb, der für seine Professionalität anerkannt ist und gute Hygienepraktiken, Rückverfolgbarkeit, Vermehrung und Sortenechtheit anwendet. Diese CAC-Pflanzen werden nun von der CTIFL kontrolliert, allerdings im Rahmen einer Kontrolle der zweiten Stufe.
Beispiel für ein CAC-Planzenetikett:
Die Zertifizierung war bis zum Inkrafttreten der europäischen Zertifizierung im Jahr 2017 ein nationales System. Die 2 Säulen der europäischen Zertifizierung sind:
• Das Nichtvorhandensein aller aufgeführten Krankheiten und Viren in den Zertifizierungsspezifikationen.
• Kontrollierte Sortenechtheit.
Die französischen Baumschuler haben jedoch mit dem CTIFL zusammengearbeitet, um ein noch höheres Zertifizierungsniveau zu schaffen: die INFEL®-Zertifizierung.
Die INFEL®-Zertifizierung unterscheidet sich von der europäischen Zertifizierung dadurch, dass:
• eine größere Anzahl von Krankheitserregern kontrolliert wird und die Kontrollen strenger sind,
• eine Begrenzung der Lebensdauer der Mutterbäume,
• eine individuelle Kennzeichnung der Pflanzen, die in der Baumschule vor der Rodung kontrolliert werden,
• Anforderungen an die Mindestgröße der Pflanzen.
Beispiel für ein INFEL®-zertifiziertes Pflanzenetikett:
In Frankreich werden die zertifizierten und INFEL®-zertifizierten Pflanzen von der CTIFL im Rahmen eines Kontrollplans der ersten Stufe kontrolliert.
Unser Rat: da die Etiketten der zertifizierten Pflanzen von der CTIFL gedruckt werden, verfügen wir nicht über eine Kopie und können kein Duplikat zur Verfügung stellen. Bewahren Sie bei der Anpflanzung einige Etiketten jeder Partie zusammen mit dem Lieferschein in Ihren Unterlagen auf.
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